Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte

Partei gegründet als „Union der Basis“ 4/ 2002

BUNDESVORSTANDSVORSITZENDER:

WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

D-28277 BREMEN, Postfach 610164

TELEFON : 49-0421- 22 105 21  Fax: 2210519

www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerrechte.de

 

An den

Leiter des Statistischen Landesamtes

der Freien Hansestadt Bremen,                                     Kopie: EU-Pw, Verfr.

Herrn Regierungsdirektor Dinse

                                                                                                     Bremen, dem 29. 3. 2003                  

An der Weide 14- 16

28195 Bremen

 

Formeller Einwand gegen die Art und Weise der Durchführung

der Regularien  zur bremischen Landtagswahl am 25. Mai 2003,

 oder jedes andere Rechtsmittel, das hier der öffentlichen Ordnung dient.

Das herausgegebene Formblatt; Anlage 9a zu § 28 Abs. 3, der Partei

„Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte“ herausgegeben am 24. 3. 2003:

zur Unterstützungsunterschrift.

 

Das Formblatt Anlage 9a zu § 28 Abs. 3  zur Unterstützungsunterschrift verletzt, wie wir uns von einem Richter, einem Gast in Bremen, aufklären lassen mussten, der auf unseren Stand der USB zugekommen war und interessiert unser Programm las,  in eindeutiger Weise sowohl das Grundrecht, wie auch die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland!

Auch nach der Meinung vieler zur Unterschrift aufgeforderten Bürger unseres Landes geht der Gesetzgeber mit dem Fragebogen zu weit!

Das Formular mag in eindeutiger Art und Weise dem Wahlamt zur Auslese von Parteien dienen. Es kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Unterschriften der Aushorchung sowohl dem Verfassungsschutz wie  auch dem Bundeskriminalamt zur Recherche dienen. Man kann daher nicht von freien Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland sprechen!

Mit der Absichtserklärung der Unterzeichner wird der Schutz des Bürgers, in freier und geheimer Wahl seine Partei zu finden, auf eklatante Art und Weise gebrochen!

Damit steht fest, dass mit dieser Unterschriftensammlung von einer geheimen Wahl in der Bundesrepublik Deutschland keine Rede mehr sein kann. Dabei kann die Tatsache unberücksichtigt bleiben, dass mit der Unterschriftensammlung keine Wahl der Partei stattfindet, sondern lediglich eine mögliche Absichterklärung zur Wahl gegeben ist. Wir protestieren gegen die Aushöhlung der Rechte des Bürgers und bitten Sie um eine formelle Entscheidung.

Auf Grund der Sach- und Rechtslage wurde in einer USB- Mitgliederumfrage  beschlossen, die eingesammelten Stimmen vor einer umfassenden Entscheidung, um das Recht auf geheime Wahlen, nicht herauszugeben. Es ist hier auch das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung anzurufen.

Der Bundesvorstandsvorsitzende