Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte

Partei gegründet als „Union der Basis“ 4/ 2002

BUNDESVORSTANDSVORSITZENDER:

WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

D-28277 BREMEN, Postfach 610164

TELEFON : 49-0421- 22 105 21  Fax: 2210519

www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerrechte.de

 

 

Stadt Bremen

Leiter des statistischen Landesamtes                            Bremen, dem 12. 4. 2003

der Freien Hansestadt Bremen

z. Hd. Herrn Regierungsdirektor Dinse                          Tel: 361 - 4159

                                                                                              Fax:      - 2278

An der Weide 14-16                                                     Kopien: EP, Pr, VR       

28195 Bremen

 

 

Beschwerde und Widerspruch, oder jedes andere zulässige Rechtsmittel,

gegen die Ablehnung der Teilnahme an der Landtagswahl am 25. 5. 2003

 

Übler Wahlbetrug an der Partei

„Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte“,

gegründet als Partei „Union der Basis“ 4/ 2002

in Verantwortung des Landeswahlleiters des Landes Bremen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zur Bundestagswahl 2002 haben wir die Partei Union der Basis  kurz UdB als Bundespartei am 24. April 2002 gegründet. Als eine der wenigen, absolut neu gegründeten Parteien, haben wir ein all umfassendes Parteiprogramm.

Eine Partei, die mit einem Programm aufwartet, das Schwachstellen in allen Bereichen wirtschaftlichen und politischem Denkens aufzeigt und unter der Mitwirkung von namhaften Wissenschaftlern zur Problemlösung bereit ist.

Unser Ziel ist es Missstände aufzudecken und europaweit abzuklären. Leider sehen unsere Politiker nicht, dass viele der Missstände hausgemacht sind und Deutschland bei einem europäischen Vergleich primitiv aussehen lassen!

Man ist im Ausland über die Primitivität der regierenden Politiker erstaunt, mehr als es zur Zeit geschieht, kann man sich bei der Uneinigkeit in den politischen Lagern nicht mehr blamieren, das ist das Ergebnis vieler Gespräche mit ausländischen Journalisten. Weshalb wir uns mit diesem Schreiben auch an das Ausland wenden.

Es ist unerträglich mit welchen Tricks man uns den Erfolg durch den Landeswahlleiter nicht nur erschwert, sondern vielmehr unmöglich gemacht hat.

 

1. Akt der Willkür des Landeswahlleiters:

-         Unnötige Neuwahl verfügt -

 

1.1     Der Bundesparteivorstand wird im Rahmen der Anmeldung zur

          Bürgerschaftswahl zurückgewiesen, mit der Begründung, dass ein

          Bundesvorsitzender nicht einer Landesvertretung vorstehen kann.

 

1.2.          Man verpflichtete uns zur Neuwahl, bei der aus den Bundesvorsitzenden

          Landesvorsitzende zu wählen sind.

 

1.3.          Wir rufen daraufhin eine außerordentliche Versammlung ein, in der in

          geheimer Wahl zwei der Bundesvorsitzenden zu Landesvorsitzenden

          gewählt werden

 

1.4.          Der ehemalige Bundesvorstandsvorsitzende, jetzt Landesvorstandsvor-

          sitzende und ein weiterer Bundesvorsitzender, jetzt Landesvorsitzender

          werden in einem Anruf des statistischen Bundesamtes  darauf hinge-

          wiesen, dass ein für 2 Jahre gewählter Bundesvorstand nicht plötzlich

          Landesvorsitzender sein kann. Interessanter Weise, erklärt mir der

          Mitarbeiter vom Bundesamt, dass es bei kleineren Parteien durchaus

          üblich sei, dass Bundesvorsitzende auch bei Landtagswahlen antreten

          können.

Beweis: Herr Buchholz Mitarbeiter im Statistischen Bundesamt.

         

          Angeblich weiß der Landeswahlleiter das nicht, oder stellt sich absichtlich

          dumm!

 

2. Akt der Willkür des Landeswahlleiters:

 

         Unnötige Rückwahl verfügt.

 

2.1.   Wir rufen daraufhin eine weitere außerordentliche Versammlung ein, in

         der wiederum in geheimer Wahl die inzwischen zu Landesvorständen

         Gewählten wieder zu Bundesvorsitzenden gewählt werden.

 

3. Akt  Änderung des Parteinamens durch Schreiben des Statistischen

    Bundesamts an die Basis Partei, hier wäre zu klären auf wessen

    Veranlassung und warum erst 9 Monate nach Kenntnis des

    Bundesamts. Wer sind die Drahtzieher?

    Ein Fall für den Staatsanwalt!

 

3.1.   Plötzlich kommt, vom Statistischen Bundesamt initiiert, ein Brief des

         Vorstandes der Basis-Partei, ohne Kürzel, in dem unser Name

         Union der Basis kurz UdB als verwechslungsfähig beanstandet

         wird und man  mit Strafen und Kosten droht.

       

         Man beachte dabei, dass die Union der Basis am 24. 6. 2002 angemeldet

         wurde, und es dem Statistischen Bundesamt nach 9 Monaten einfällt die

         angebliche Namensgleichheit zu beanstanden. Unser Name stand seit 1982

         fest und wurde allerdings erst jetzt gebraucht. 1982 wurde die

         Namensgebung beim Patentamt in München hinterfragt, weil wir einen

         Namensschutz beantragen wollten. Dies wurde mit der Bemerkung

         abgelehnt, dass es sowohl auf die Schreibweise, wie auf den Wortklang

         ankommt.

         Eine andere Schreibweise und ein anderer Wortklang berechtigen nicht

         zum Schutz, auch wenn es sich um ähnliche Begriffe handelt, diese

         Darstellung lässt sich bei Parteinamen gut nachvollziehen!

3.2.   Um keinen Wahlstress zu haben, haben wir erneut eine außerordentliche

         Mitgliederversammlung einberufen und den Namen geändert.

         Für uns steht fest, dass es sich hier um ein abgekartetes Spiel handelt, wir

         wissen nicht, wer an den Strippen gezogen hat.

         Tatsache ist auch hier, dass die Basis Partei in Bremen den Namen gar

         nicht streitig machen konnte, die Basis Partei hat ihre Aktivitäten deutlich

         eingeschränkt und tritt in Bremen gar nicht zur Wahl an.

Auch hier Beweis durch das Statistische Bundesamt.

 

Mithin sind die Beanstandungen des Landeswahlleiters insgesamt haltlos gewesen und hatten nachweisbar nur einen einzigen Sinn, uns einen Nachteil zu besorgen, der es uns unmöglich macht 400 Unterstützungsunterschriften zu bekommen. Das hat man wirklich gut erreicht!

 In der Zeit, die man uns durch falsche Angaben und Verpflichtungen aufgehalten hat, hätten wir selbst unter dem grundgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Übel, die 400 Unterstützungsunterschriften bekommen. So hatten wir durch die Behinderung der Wahlbehörden lediglich nicht einmal eine Woche Zeit die Unterschriften zu erhalten.

 

Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass man für 3 Unterstützungsunterschriften, die mit dem Übel einer schweren Strafe behaftet sind, wenn man dabei auch noch die Bürger über die Strafe aufklärt und dem Bürger nicht eine erschöpfende Auskunft geben kann, was mit den Daten geschieht und ob und wann die Daten vernichtet werden, 1 Stunde benötigt.

Das es auch ohne diese Strafandrohung geht, beweist das Innenministerium in Hessen, hier ist eine Unterschrift, wie wir von Freunden wissen, wesentlich einfacher zu bekommen, weil es dort keine Strafandrohung gibt! Weshalb muss man in Bremen dem Bürger Strafe androhen?

Ich, der Bundesvorstandsvorsitzende, habe selbst an verschiedenen Plätzen in Bremen gestanden und nahezu jeden vorbeigehenden Passanten angesprochen, allerdings auch in aufklärender Hinsicht, etwas anderes kommt für uns nicht in Frage, zumal ich bereits am ersten Tag, von einem Gast in Bremen, einem Richter aus Süddeutschland, auf die Grundrechtsverletzung und das noch größere Übel der Strafandrohung gemäß § 107a StGB angesprochen wurde. Es mag die Ironie des Schicksals gewesen sein, die mich mit dem Richter zusammentreffen ließ.

Viele Bürger sind von der Strafandrohung so geschockt, dass sie niemals ein solches Schriftstück unterschreiben würden. Wir halten die Strafandrohung neben der Fragwürdigkeit von Recht und Gesetz für idiotisch!

Das ist auch der Grund warum wir unsere 35 Unterschriften zum Schutz der Bürger, die uns ihr Vertrauen entgegengebracht haben, nicht herausgeben.

 

Wenn Sie, meine Damen und Herren in Bremen  den Rechtsstaat bejahen, dann machen Sie auf dem Formular für die Unterstützungsunterschriften eine klare Aussage über den Zweck und Verbleib der persönlichen Daten, zu der Sie laut Datenschutz verpflichtet sind und unterlassen Sie jede Strafandrohung!

Wir werden uns in einer Verfassungsbeschwerde weiter zu dem Thema äußern!

Wir weisen im Übrigen auf unsere Schreiben vom 8. April 2003 hin!

 

Hier werden Sie diesen Brief noch einmal finden.

www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerrechte.de und www.grauezone.de

 

Um zu verhindern, dass sich neue Parteien an den Wahlen beteiligen können, ist man in der Bundesrepublik Deutschland durchaus erfinderisch. Besonders spektakulär wird der Ideenreichtum der Verantwortlichen, die für die Durchführung der Wahlen von den Regierenden eingesetzt sind, wenn eine neue Partei mit einem ebenso ideenreichen wie umfangreichen Wahlprogramm aufwartet.

Für unsere Mitstreiter im In-und Ausland, denen dieses Schreiben zugeht, weisen wir noch einmal ausdrücklich auf unsere Internetseiten hin, in der Sie  auch das Ergebnis dieser Beschwerde finden, das gilt auch besonders für unsere Freunde in Bereich der ausländischen Presse. Unsere bundesdeutschen Journalisten berichten nicht darüber, sie haben Scheuklappen um und verweigern jede Berichterstattung, obwohl sie der Unsinn der Regierung genauso trifft wie jeden Bürger.

 

Wegen der Veröffentlichung dieses Schreibens teilen wir mit, dass sich weder die bremische Bürgerschaft noch der Senatspräsident und Bürgermeister Dr. Scherf  auf unsere Anfrage, vom 31. 1. 2003,  über den finanziellen Stand des Space Park geäußert hat. Wir bleiben auch diesbezüglich am Ball!

 

Wir beantragen mit dieser Beschwerde ausdrücklich die Zulassung zur Wahl!

Hochachtungsvoll