Union für Sozialerhalt und
Bürgerrechte BUNDESVORSTANDSVORSITZENDER:
WIRTSCHAFTSBERATER KLAUS
FROMME
Stadt Bremen
der Freien Hansestadt Bremen
z. Hd. Herrn Regierungsdirektor Dinse Tel: 361 - 4159
Fax: - 2278
An der Weide 14-16 Kopien: EP,
Pr, VR
28195 Bremen
Beschwerde und Widerspruch,
oder jedes andere zulässige Rechtsmittel,
gegen die Ablehnung der
Teilnahme an der Landtagswahl am 25. 5. 2003
Übler Wahlbetrug an der Partei
„Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte“,
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Bundestagswahl 2002 haben wir
die Partei Union
der Basis kurz UdB als
Bundespartei am 24. April 2002 gegründet. Als eine der wenigen, absolut neu
gegründeten Parteien, haben wir ein all umfassendes Parteiprogramm.
Eine Partei, die mit einem
Programm aufwartet, das Schwachstellen in allen Bereichen wirtschaftlichen und
politischem Denkens aufzeigt und unter der Mitwirkung von namhaften Wissenschaftlern
zur Problemlösung bereit ist.
Unser Ziel ist es Missstände
aufzudecken und europaweit abzuklären. Leider sehen unsere Politiker nicht,
dass viele der Missstände hausgemacht sind und Deutschland bei einem
europäischen Vergleich primitiv aussehen lassen!
Man ist im Ausland über die Primitivität der regierenden Politiker erstaunt, mehr als es zur Zeit geschieht, kann man sich bei der Uneinigkeit in den politischen Lagern nicht mehr blamieren, das ist das Ergebnis vieler Gespräche mit ausländischen Journalisten. Weshalb wir uns mit diesem Schreiben auch an das Ausland wenden.
Es
ist unerträglich mit welchen Tricks man uns den Erfolg durch den
Landeswahlleiter nicht nur erschwert, sondern vielmehr unmöglich gemacht hat.
1. Akt der Willkür des Landeswahlleiters:
-
Unnötige Neuwahl verfügt -
1.1 Der Bundesparteivorstand wird im Rahmen der Anmeldung zur
Bürgerschaftswahl zurückgewiesen, mit der Begründung, dass ein
Bundesvorsitzender nicht einer Landesvertretung vorstehen kann.
1.2. Man verpflichtete uns zur Neuwahl, bei der aus den Bundesvorsitzenden
Landesvorsitzende zu wählen sind.
1.3. Wir rufen daraufhin eine außerordentliche Versammlung ein, in der in
geheimer Wahl zwei der Bundesvorsitzenden zu Landesvorsitzenden
gewählt werden
1.4. Der ehemalige Bundesvorstandsvorsitzende, jetzt Landesvorstandsvor-
sitzende und ein weiterer Bundesvorsitzender, jetzt Landesvorsitzender
werden in einem Anruf des statistischen Bundesamtes darauf hinge-
wiesen, dass ein für 2 Jahre gewählter Bundesvorstand nicht plötzlich
Landesvorsitzender sein kann. Interessanter Weise, erklärt mir der
Mitarbeiter vom Bundesamt, dass es bei kleineren Parteien durchaus
üblich sei, dass Bundesvorsitzende auch bei Landtagswahlen antreten
können.
Beweis: Herr Buchholz Mitarbeiter im Statistischen
Bundesamt.
Angeblich weiß der Landeswahlleiter das nicht, oder stellt sich absichtlich
dumm!
2. Akt der Willkür des Landeswahlleiters:
Unnötige Rückwahl verfügt.
2.1. Wir rufen daraufhin eine weitere außerordentliche Versammlung ein, in
der wiederum in geheimer Wahl die inzwischen zu Landesvorständen
Gewählten wieder zu Bundesvorsitzenden gewählt werden.
3. Akt
Änderung des Parteinamens durch Schreiben des Statistischen
Bundesamts an die Basis Partei, hier wäre zu klären auf wessen
Veranlassung und warum erst 9 Monate nach Kenntnis des
Bundesamts. Wer sind die Drahtzieher?
Ein Fall für den Staatsanwalt!
3.1. Plötzlich kommt, vom Statistischen Bundesamt initiiert, ein Brief des
Vorstandes der Basis-Partei, ohne Kürzel, in dem unser Name
Union der Basis kurz UdB als verwechslungsfähig beanstandet
wird und man mit Strafen und Kosten droht.
Man beachte dabei, dass die Union der Basis am 24. 6. 2002 angemeldet
wurde, und es dem Statistischen Bundesamt nach 9 Monaten einfällt die
angebliche Namensgleichheit zu beanstanden. Unser Name stand seit 1982
fest und wurde allerdings erst jetzt gebraucht. 1982 wurde die
Namensgebung beim Patentamt in München hinterfragt, weil wir einen
Namensschutz beantragen wollten. Dies wurde mit der Bemerkung
abgelehnt, dass es sowohl auf die Schreibweise, wie auf den Wortklang
ankommt.
Eine andere Schreibweise und ein anderer Wortklang berechtigen nicht
zum Schutz, auch wenn es sich um ähnliche Begriffe handelt, diese
Darstellung lässt sich bei Parteinamen gut nachvollziehen!
3.2. Um keinen Wahlstress zu haben, haben wir erneut eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen und den Namen geändert.
Für uns steht fest, dass es sich hier um ein abgekartetes Spiel handelt, wir
wissen nicht, wer an den Strippen gezogen hat.
Tatsache ist auch hier, dass die Basis Partei in Bremen den Namen gar
nicht streitig machen konnte, die Basis Partei hat ihre Aktivitäten deutlich
eingeschränkt und tritt in Bremen gar nicht zur Wahl an.
Auch hier Beweis durch das Statistische Bundesamt.
Mithin sind die Beanstandungen des Landeswahlleiters insgesamt haltlos gewesen und hatten nachweisbar nur einen einzigen Sinn, uns einen Nachteil zu besorgen, der es uns unmöglich macht 400 Unterstützungsunterschriften zu bekommen. Das hat man wirklich gut erreicht!
In der Zeit, die man uns durch falsche Angaben und Verpflichtungen aufgehalten hat, hätten wir selbst unter dem grundgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Übel, die 400 Unterstützungsunterschriften bekommen. So hatten wir durch die Behinderung der Wahlbehörden lediglich nicht einmal eine Woche Zeit die Unterschriften zu erhalten.
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass man für 3 Unterstützungsunterschriften, die mit dem Übel einer schweren Strafe behaftet sind, wenn man dabei auch noch die Bürger über die Strafe aufklärt und dem Bürger nicht eine erschöpfende Auskunft geben kann, was mit den Daten geschieht und ob und wann die Daten vernichtet werden, 1 Stunde benötigt.
Das es auch ohne diese Strafandrohung geht, beweist das Innenministerium in Hessen, hier ist eine Unterschrift, wie wir von Freunden wissen, wesentlich einfacher zu bekommen, weil es dort keine Strafandrohung gibt! Weshalb muss man in Bremen dem Bürger Strafe androhen?
Ich, der Bundesvorstandsvorsitzende, habe selbst an verschiedenen Plätzen in Bremen gestanden und nahezu jeden vorbeigehenden Passanten angesprochen, allerdings auch in aufklärender Hinsicht, etwas anderes kommt für uns nicht in Frage, zumal ich bereits am ersten Tag, von einem Gast in Bremen, einem Richter aus Süddeutschland, auf die Grundrechtsverletzung und das noch größere Übel der Strafandrohung gemäß § 107a StGB angesprochen wurde. Es mag die Ironie des Schicksals gewesen sein, die mich mit dem Richter zusammentreffen ließ.
Viele Bürger sind von der Strafandrohung so geschockt, dass sie niemals ein solches Schriftstück unterschreiben würden. Wir halten die Strafandrohung neben der Fragwürdigkeit von Recht und Gesetz für idiotisch!
Das ist auch der Grund warum wir unsere 35 Unterschriften zum Schutz der Bürger, die uns ihr Vertrauen entgegengebracht haben, nicht herausgeben.
Wenn Sie, meine Damen
und Herren in Bremen den Rechtsstaat
bejahen, dann machen Sie auf dem Formular für die Unterstützungsunterschriften
eine klare Aussage über den Zweck und Verbleib der persönlichen Daten, zu der
Sie laut Datenschutz verpflichtet sind und unterlassen Sie jede Strafandrohung!
Wir werden uns in einer Verfassungsbeschwerde weiter zu dem Thema äußern!
Wir weisen im Übrigen auf unsere Schreiben vom 8. April 2003 hin!
Hier werden Sie diesen Brief noch einmal finden.
www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerrechte.de und www.grauezone.de
Um zu verhindern, dass sich neue Parteien an den Wahlen
beteiligen können, ist man in der Bundesrepublik Deutschland durchaus
erfinderisch. Besonders spektakulär wird der Ideenreichtum der
Verantwortlichen, die für die Durchführung der Wahlen von den Regierenden
eingesetzt sind, wenn eine neue Partei mit einem ebenso ideenreichen wie
umfangreichen Wahlprogramm aufwartet.
Für unsere Mitstreiter
im In-und Ausland, denen dieses Schreiben zugeht, weisen wir noch einmal
ausdrücklich auf unsere Internetseiten hin, in der Sie auch das Ergebnis dieser Beschwerde finden,
das gilt auch besonders für unsere Freunde in Bereich der ausländischen Presse.
Unsere bundesdeutschen Journalisten berichten nicht darüber, sie haben
Scheuklappen um und verweigern jede Berichterstattung, obwohl sie der Unsinn
der Regierung genauso trifft wie jeden Bürger.
Wegen der Veröffentlichung dieses Schreibens teilen wir mit, dass sich weder die bremische Bürgerschaft noch der Senatspräsident und Bürgermeister Dr. Scherf auf unsere Anfrage, vom 31. 1. 2003, über den finanziellen Stand des Space Park geäußert hat. Wir bleiben auch diesbezüglich am Ball!
Wir beantragen mit dieser Beschwerde ausdrücklich die Zulassung zur Wahl!
Hochachtungsvoll